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AGB`s Scheibentönung-Schmieder


Scheibentönung-Schmieder nimmt einen Auftrag nur an, wenn alle unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sorgfältig gelesen und mit unterschreiben des Auftrages akzeptiert wurden. Andere Regelungen, wie aufgeführt, erkennen wir nicht an, es sei denn, es wird von uns schriftlich bestätigt.

§ 1 Auftragsbestätigiung

- Prüfen Sie den Auftrag auf offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler.
- Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Erkenntniss eines Fehlers in den Auftragspapieren, sofort zu Benachrichtigen.

§ 2 Wiederrufsrecht

- Es sind alle Scheibentönungen vom Umtausch ausgeschlossen, bei Nichtgefallen der Folie. Da eine Tönungsfolie von ihrer Farbeigenschaft, im eingebauten Zustand abweichen kann, als im Katalog oder auf Muster dargestellt.

§ 3 Zahlungsbedingungen

- Wir akzeptieren nur Barzahlungen.
- Nach Vertragsabschluss und einbau unserer Folien, muß unsere arbeit komplett bezahlt werden.

§ 4 Verschiedenes

- Recht zur Aufrechnung oder Minderung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Ansprüche rechtskräftig festgelegt wurden oder wir diese schriftl. anerkannt haben.
- Ist ein Teil eines Vertrages unwirksam, so wird der andere Teil des Vertrages davon nicht beeinflusst und muß eingehalten werden.

§ 5 Fahrzeug Scheibentönung

- Bei Folien, die von unseren Kunden selbst gestellt werden, geben wir keinerlei Garantie.

- Tiefere Kratzer oder stärkere Beschädigungen auf der Glasoberfläche, können nach dem Einbau von Tönungsfolie sichtbar werden.

- Trotz größter Ordnung, Sauberkeit und Sorgfalt kann es bei einer Scheibentönung zu kleinsten Staubeinschlüssen kommen, die aus nächster Nähe sichtbar sein könnten. Dies ist kein Grund zur Reklamation oder Nacharbeit.

- Evtl. Mängel müssen innerhalb von 4 Wochen Angezeigt werden.

- Bei Fahrzeugen ohne Randsiebdruck, müssen wir einen Lichtspalt von 2mm zum Scheibengummi frei lassen, dieser kann auch ungleichmäßig verlaufen, da es ein Freihandschnitt wird.

- Wir übernehmen keine Garantie auf eine gleichmäßige Haftung der Folie am Randsiebdruck, da je nach Fahrzeughersteller der Randsiebdruck unterschiedlich Dick auf der Scheibe aufgedampft ist.

- Nach Auslieferung eines frisch getönten Fahrzeuges wird zwischen Folie und Scheibe noch Restfeuchtigkeit zu sehen sein. Diese verdunstet durch die Tönungsfolie hindurch und damit zieht es die Folie komplett an die Scheibe heran. Dieser Trocknungsprozess dauert in der Regel 3 Wochen. In diesen 3 Wochen Trocknungszeit dürfen keine beweglichen Scheiben bewegt werden (heruntergefahren) oder die Heckscheibenheizung benutzt werden. Alle getönten Scheiben dürfen auch in den 3 Wochen nicht von innen gereinigt werden. Bei Zuwiederhandlung erlischt die gestzl. Gewährleistung.

 - Ausstellfenster müssen ausgebaut werden um die Folie ordentlich zu verkleben.

- Bei Entfernung alter verklebter Tönungsfolie kann es vorkommen das sich die Beschichtung der einzelnen Heizdrähte teilweise oder auch vollständig ablösen. Im schlimmsten Falle können diese Heizdrähte auch unterbrochen werden. Wir geben uns natürlich größte Mühe aber können Ihnen leider keine Garantie auf eventl. Mängel geben.

- Bei Fahrzeugen mit 3. Bremsleuchte ist es gesetzl. vorgeschrieben diese frei zu lassen. Der Ausschnitt kann ungleichmäßig werden da es ein Freihandschnitt wird.

- Das Prüfzeichen (die Einprägungen) der Folie muß gut erkennbar , in jeder getönten Fahrzeugscheibe, sichtbar sein. Wo jedoch das Prüfzeichen ist, ist uns überlassen.